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   OVG Sachsen, 07.07.2016 - 4 A 644/15   

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https://dejure.org/2016,23229
OVG Sachsen, 07.07.2016 - 4 A 644/15 (https://dejure.org/2016,23229)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 07.07.2016 - 4 A 644/15 (https://dejure.org/2016,23229)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 07. Juli 2016 - 4 A 644/15 (https://dejure.org/2016,23229)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    GG Art. 12, VwGO § 124 Abs. 2, SGB 8 § 43
    Kindertagespflege; Eignung; Beauftragung; Berufsfreiheit; Widerruf; Beaufsichtigung; Verfahrensfehler

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Sachsen, 27.05.2014 - 4 B 48/14

    Kindertagespflege, Erlaubnis, Aufhebung, persönliche Eignung, Zuverlässigkeit

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.07.2016 - 4 A 644/15
    Vor allem anderen dürfen mit der Tagespflege von Kindern befasste Personen die ihnen anvertrauten Kinder keinen vermeidbaren Risiken und Gefährdungen aussetzen (SächOVG, Beschl. v. 27. Mai 2014 - 4 B 48/14, juris; OVG NRW, Beschl. v. 26. Juli 2012 - 12 B 815/12, juris; VG Aachen, Urt. v. 3. März 2016 - 1 K 2193/14, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2012 - 12 B 1252/12

    Widerruf der Erlaubnis zur Kindertagespflege aufgrund gravierender Defizite im

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.07.2016 - 4 A 644/15
    Die Einhaltung der für eine Betreuung zum Schutz der Kinder erforderlichen Vorsichtsregeln ist eine grundlegende Voraussetzung für die persönliche Eignung einer Tagespflegeperson (OVG NRW, Beschl. v. 22. November 2012 - 12 B 1252/12, juris).
  • VGH Bayern, 18.10.2012 - 12 B 12.1048

    (Widerruf der Erlaubnis zur Kindertagespflege; Eignung der Pflegeperson;

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.07.2016 - 4 A 644/15
    9 Dass der Klägerin wegen einer offensichtlichen derzeit gegebenen Eignung eine Erlaubnis neu zu erteilen wäre, weshalb die Aufhebung der Erlaubnis keinen Bestand mehr haben könnte (dazu: BayVGH, Beschl. v. 18. Oktober 2012 - 12 B 12.1048, juris), kann ebenfalls nicht angenommen werden.
  • OVG Sachsen, 17.12.2015 - 4 A 253/15

    Kindertagespflege; Erlaubniswiderruf

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.07.2016 - 4 A 644/15
    Eine verursachte Kindeswohlgefährdung lässt die Gesichtspunkte der Berufsfreiheit zurücktreten (SächsOVG, Beschl. v. 17. Dezember 2015 - 4 A 253/15, juris; OVG NRW, Beschl. v. 27. Juli 2012, a. a. O.).
  • VG Aachen, 03.03.2016 - 1 K 2193/14

    Aufsicht; Eignung; Erlaubnis; Kinder; Tagespflege; Unfall; Widerruf

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.07.2016 - 4 A 644/15
    Vor allem anderen dürfen mit der Tagespflege von Kindern befasste Personen die ihnen anvertrauten Kinder keinen vermeidbaren Risiken und Gefährdungen aussetzen (SächOVG, Beschl. v. 27. Mai 2014 - 4 B 48/14, juris; OVG NRW, Beschl. v. 26. Juli 2012 - 12 B 815/12, juris; VG Aachen, Urt. v. 3. März 2016 - 1 K 2193/14, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.07.2012 - 12 B 815/12

    Beschwerdeverfahren gegen die Ablehnung der Wiederherstellung der aufschiebenden

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.07.2016 - 4 A 644/15
    Vor allem anderen dürfen mit der Tagespflege von Kindern befasste Personen die ihnen anvertrauten Kinder keinen vermeidbaren Risiken und Gefährdungen aussetzen (SächOVG, Beschl. v. 27. Mai 2014 - 4 B 48/14, juris; OVG NRW, Beschl. v. 26. Juli 2012 - 12 B 815/12, juris; VG Aachen, Urt. v. 3. März 2016 - 1 K 2193/14, juris).
  • OVG Sachsen, 23.10.2017 - 4 B 173/17

    Anhörung; Aufhebung; Kindertagespflege

    Soweit die Betreuung der der Tagespflegeperson zugeordneten Kinder durch Dritte in der Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 8. März 2017 - 4 B 12/17 -, juris Rn. 8; Beschl. v. 7. Juli 2016 - 4 A 644/15 -, juris Rn. 7) sehr restriktiv gesehen werde, betreffe dies nur solche Fallkonstellationen, in denen die Kinder allein in der Kindertagespflegestätte zurückgelassen oder durch ungelernte Kräfte über einen schon länger zu nennenden Zeitraum beaufsichtigt worden seien.

    Allein schon aufgrund der bewussten Vernachlässigung der eigenen Aufsichtspflichten und ganz ungeachtet des Grades der konkret in Kauf genommenen Kindeswohlgefährdung ist regelmäßig von einer Unzuverlässigkeit und fehlenden Eignung auszugehen (SächsOVG, Beschl. vom 27. Mai 2014 a. a. O., Rn. 20; Beschl. v. 7. Juli 2016 a. a. O., Rn. 7; OVG NRW Beschl. v. 22. November 2012 - 12 B 1252/12 , juris Rn. 21).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.03.2022 - 12 S 1357/21

    Eignung einer Kindertagespflegeperson; pädo- bzw. hebephile Handlungen in der

    Eine Verletzung der höchstpersönlich zu erbringenden Dienstleistung liegt grundsätzlich schon dann vor, wenn die Erfüllung - selbst wenn dies in Absprache mit den Eltern erfolgt - zeitweise auf eine andere, nicht zur Betreuung des Kindes zugeordnete Person übertragen wird (vgl. Sächsisches OVG, Beschluss vom 07.07.2016 - 4 A 644/15 -, juris Rn. 7).

    Es ist neuerdings - auch für einen Zusammenschluss von mehreren Kindertagespflegepersonen - ausdrücklich gesetzlich verankert worden (vgl. § 22 Abs. 1 Satz 3 und Satz 4 SGB VIII in der seit 10.06.2021 geltenden Fassung; siehe zur Vertretungsregelung auch BT-Drs. 19/28870, S. 93) und war bereits zuvor als elementares Prinzip von der Rechtsprechung anerkannt (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 25.01.2022 - 12 B 1966/21 -, juris Rn. 7, 10, und vom 29.01.2020 - 12 B 655/19 -, juris Rn. 15; Sächsisches OVG, Beschluss vom 07.07.2016 - 4 A 644/15 -, juris Rn. 7).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.03.2022 - 12 S 2032/21

    Fehlende Eignung einer Kindertagespflegeperson; Zusammenleben mit

    Eine Verletzung der höchstpersönlich zu erbringenden Dienstleistung liegt grundsätzlich schon dann vor, wenn die Erfüllung - selbst wenn dies in Absprache mit den Eltern erfolgt - zeitweise auf eine andere, nicht zur Betreuung des Kindes zugeordnete Person übertragen wird (vgl. Sächsisches OVG, Beschluss vom 07.07.2016 - 4 A 644/15 -, juris Rn. 7).

    Es ist neuerdings - auch für einen Zusammenschluss von mehreren Kindertagespflegepersonen - ausdrücklich gesetzlich verankert worden (vgl. § 22 Abs. 1 Satz 3 und Satz 4 SGB VIII in der seit 10.06.2021 geltenden Fassung; siehe zur Vertretungsregelung auch BT-Drs. 19/28870, S. 93) und war bereits zuvor als elementares Prinzip von der Rechtsprechung anerkannt (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 25.01.2022 - 12 B 1966/21 -, juris Rn. 7, 10, und vom 29.01.2020 - 12 B 655/19 -, juris Rn. 15; Sächsisches OVG, Beschluss vom 07.07.2016 - 4 A 644/15 -, juris Rn. 7).

  • VG Karlsruhe, 28.03.2023 - 8 K 3182/22

    Fortbildungspflicht für Kindertagespflegepersonen; Ungeeignetheit der

    Ist dagegen erwiesen, dass die Kindertagespflegeperson das Wohl der ihr anvertrauten Kinder bereits gefährdet hat und keinerlei Einsicht in die Fehlerhaftigkeit ihres Handelns zeigt, erübrigt sich eine Verhältnismäßigkeitsprüfung (vgl. Janda in Gsell u.a., BeckOGK SGB VIII, § 43 Rn. 104; SächsOVG, Beschluss vom 7.7.2016 - 4 A 644/15 - BeckRS 2016, 49579; SächsOVG, Beschluss vom 24.2.2020 - 3 B 262/19 - juris Rn. 10).
  • VG Hannover, 14.03.2023 - 3 A 1393/23

    Abgrenzung Einrichtung und Kindertagespflege; anfängliche Rechtswidrigkeit;

    Eine Verletzung der Höchstpersönlichkeit der zu erbringenden Dienstleistung liegt grundsätzlich schon dann vor, wenn die Erfüllung - selbst wenn dies in Absprache mit den Eltern erfolgt - zeitweise auf eine andere, nicht zur Betreuung des Kindes vertraglich zugeordnete Person übertragen wird (vgl. Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 7. Juli 2016 - 4 A 644/15 -, juris Rn. 7), selbst wenn dieses nur in kleinerem Umfang geschieht ( Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16. September 2022 - 12 B 979/22 -, juris Rn. 22).

    Das gilt auch bereits für kurzzeitige, beispielsweise ca. 30 Minuten dauernde Aufsichtspflichtverletzungen, wie sie hier - zumindest - vorlag (vgl. Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 27. Mai 2014 - 4 B 48/14 -, juris Rn. 19; Beschluss vom 7. Juli 2016 - 4 A 644/15 -, juris Rn. 5; Beschluss vom 23. Oktober 2017 - 4 B 173/17 -JAmt 2018, 52, 53; VG Aachen Urteil vom 3. März 2016 - 1 K 2193/14 - juris, Rn. 37 und 39).

  • OVG Sachsen, 08.03.2017 - 4 B 12/17

    Kindertagespflege; Eignung; Zuverlässigkeit; Fehlverhalten; Interessenabwägung

    Danach ist eine Person zur Kindertagespflege entweder geeignet oder nicht geeignet und im Falle der Nichteignung ist die Tagespflegeerlaubnis zu widerrufen (vgl. SächsOVG Beschl. v. 27. Mai 2014 - 4 B 48/14 -, juris Rn. 16; Beschl. v. 17. Dezember 2015 - 4 A 253/15 -, juris Rn. 10; Beschluss vom 7. Juli 2016 - 4 A 644/15 -, juris Rn. 8).
  • VG Neustadt, 22.06.2020 - 4 L 445/20

    Widerruf einer Erlaubnis zur Tagespflege; Aufgabendelegierung an Dritte;

    Die Erlaubnis zur Kindestagespflege nach § 43 SGB VIII kann nicht im Einvernehmen mit Dritten und auch nicht in Absprache mit den Eltern zeitweise auf Dritte übertragen werden (Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 7. Juli 2016 - 4 A 644/15 -, Rn. 7, juris).
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